FAQ der LHG Verwaltungs GmbH
Unsere Antworten auf wichtige Fragen
Unsere FAQ Übersicht bündelt zentrale Themen von Mietern und Mietinteressenten, erklärt Abläufe klar und zeigt, was bei typischen Anliegen zu erwarten ist.
FAQ für Mietinteressenten
1. Wie vereinbare ich einen Besichtigungstermin?
Besichtigungstermine können Sie telefonisch unter 0355 49 47 620 oder 01523 45 37 935 vereinbaren. Alternativ nutzen Sie unser Kontaktformular, bitte geben Sie immer Ihre Telefonnummer an. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen und stimmen einen passenden Termin ab.
2. Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
Antwort: Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefüllte Mieterselbstauskunft
- Kopie oder Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- die letzten drei Gehaltsnachweise
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter
- aktuelle SCHUFA-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
- bei Selbstständigen zusätzlich: Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einkommensteuerbescheid
3. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab und wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüfen wir diese innerhalb von 3–5 Werktagen und reichen sie an den Eigentümer der Wohnung weiter. Bei positiver Prüfung kontaktieren wir Sie und besprechen den weiteren Werdegang von der Vertragsunterzeichnung bis hin zur Wohnungsübergabe. Insgesamt dauert der Bewerbungsprozess in der Regel 10–14 Tage.
4. Wie hoch ist die Kaution und wie wird sie hinterlegt?
Die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte dem Kurzexposé oder dem Inserat im Internet.
Als Hausverwaltung unterhalten wir bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) ein Treuhandkonto, ausnahmslos für Mietkautionen (wird auch verzinst). Die Kaution sollte nach Möglichkeit auf diesem Konto hinterlegt werden, alternativ akzeptieren wir auch Sparbücher einer Bank Ihrer Wahl. Mietkautionsbürgschaften und –versicherungen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Zahlung erfolgt bis zur Wohnungsübergabe vollständig, kann aber in drei monatlichen Raten geleistet werden, wobei die erste Rate auch hier vor Wohnungsübergabe fällig ist.
5. Welche Nebenkosten kommen zusätzlich zur Miete?
Zu den Nebenkosten (BetrKV) gehören typischerweise folgende Positionen:
- Laufende öffentliche Lasten (insb. Grundsteuer)
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasser
- Verbundene Heiz-/Warmwasseranlagen
- Aufzüge
- Müllabfuhr & Straßenreinigung
- Gebäudereinigung & Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung (Treppenhaus, Außenanlagen usw.)
- Schornsteinreinigung
- Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht etc.)
- Hauswart (ohne Verwaltungstätigkeiten!)
- Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel
- Wäschepflegeanlagen (Waschmaschine, Trockner im Haus)
- Sonstige Betriebskosten − …aber nur, wenn sie im Mietvertrag konkret genannt sind
Die genaue Aufstellung erhalten Sie mit dem Mietvertrag.
6. Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere (z. B. Hamster, Kaninchen, Vögel) sind grundsätzlich erlaubt. Für Hunde und Katzen benötigen Sie unsere schriftliche Genehmigung. Die Entscheidung hierfür trifft der jeweilige Eigentümer.
7. Gibt es eine Mindestmietdauer?
Die meisten Vermieter wünschen eine Mindestmietdauer von 2 Jahren – nach diesen 2 Jahren kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
8. In welchem Zustand wird die Wohnung übergeben?
Die Wohnung wird von uns immer bezugsfertig und gesäubert übergeben. Das ist mietvertraglich geregelt.
FAQ für Mieter
1. Wann erhalte ich meine jährliche Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten Sie spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres. In der Regel versenden wir die Abrechnungen zwischen Juni und Dezember, sobald uns alle Abrechnungen der Versorger und der jeweiligen Abrechnungsdienste vorliegen.
2. Wie kann ich die Belege zur Betriebskostenabrechnung einsehen?
Antwort: Sie können die Belege innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einsehen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserem Büro unter 01523 45 37 935. Die Einsichtnahme ist kostenfrei. Kopien erstellen wir gegen eine Gebühr von 0,25 € pro Seite.
3. Wie melde ich einen Schaden oder Defekt?
Schäden melden Sie bitte umgehend auf einem der folgenden Wege:
- Per E-Mail an info@lhg-cottbus.immo (gern mit aussagekräftigen Fotos)
- Telefonisch unter 01523 45 37 935
- Bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten: Notfallnummer [siehe Hausaushang im Eingangsbereich / Treppenhaus]
Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau und geben Sie an, seit wann er besteht.
4. Wer ist für Kleinreparaturen zuständig?
Kleinreparaturen bis 120 € im Einzelfall (maximal 8 % der Jahresmiete) trägt der Mieter, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören zum Beispiel tropfende Wasserhähne, defekte WC-Spülungen, Austausch von Tür- oder Fenstergriffen, Reparatur von Lichtschaltern und Steckdosen, defekte Rollladengurte, defekte Wasserhahn-Perlatoren und kleinere Schäden an Heizkörperventilen. Größere Reparaturen übernimmt der Vermieter.
5. Wie erreiche ich die Hausverwaltung im Notfall?
Antwort: Während unserer Geschäftszeiten (Mo–Do: 8:00–17 Uhr; Fr 8:00 – 15:30 Uhr) erreichen Sie uns unter 0355 49 47 620 oder 01523 45 37 935. In dringenden Notfällen außerhalb der Bürozeiten nutzen Sie bitte die Notfallnummer [siehe Hausaushang im Eingangsbereich / Treppenhaus].
Als Notfall gelten insbesondere: Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall in der gesamten Wohnung, Gasgeruch oder erhebliche Sturmschäden.
6. Was tun bei Schimmelbildung oder Feuchtigkeit?
Melden Sie Schimmel oder Feuchtigkeit sofort schriftlich, idealerweise mit Fotos. Dokumentieren Sie Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten (z. B. 2-3-mal täglich für 8-10 Minuten Stoßlüften, Raumtemperatur mindestens 18 °C). Wir vereinbaren einen Ortstermin zur Ursachenklärung.
Ergänzung: Bitte schauen Sie auf unserer Homepage unter www.lhg-cottbus.immo nach dem Formular „Richtige Raumtemperatur – Richtiges heizen und lüften“. Dort finden Sie weitere Hinweise.
7. Wie ändere ich meine Bankverbindung für die Mietzahlung?
Teilen Sie uns die neue Bankverbindung schriftlich mit (per E-Mail oder Brief). Nutzen Sie dafür unser SEPA-Formular, dass Sie im Service-Bereich finden. (Die Umstellung erfolgt zum nächsten Monatsersten. löschen) Bitte informieren Sie uns mindestens 10 Tage vor der nächsten Abbuchung.
8. An wen wende ich mich bei Lärmbelästigung?
Sprechen Sie zunächst freundlich mit dem Nachbarn. Bei wiederholten Störungen empfehlen wir folgende Schritte:
- Führen Sie ein Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Art der Störung)
- Informieren Sie uns schriftlich und fügen Sie das Protokoll bei
- Bei nächtlicher Ruhestörung (22–6 Uhr) können Sie zusätzlich die Polizei verständigen.
Wir prüfen den Sachverhalt und werden den Verursacher gegebenenfalls abmahnen.
9. Welche Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich per Brief erfolgen (E-Mail genügt nicht). Das Kündigungsschreiben muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats gewahrt wird.
10. Was muss ich bei längerer Abwesenheit beachten?
Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Wochen empfehlen wir:
- Hinterlegen Sie eine Notfallkontaktperson bei uns
- Organisieren Sie eine regelmäßige Kontrolle der Wohnung (z. B. durch Bekannte)
- Lassen Sie den Briefkasten regelmäßig leeren (1 x wöchentlich)
- Zudrehen der Hauptwasserhähne (Kalt und Warm)
- Wohnung nicht komplett auskühlen lassen, sonst drohen Schimmel, Feuchtigkeitsschäden, Frostschäden an Leitungen
Bei längeren Reisen Thermostat mindestens auf Stufe 1–2 (mindestens 15 °C) lassen.
Tipp: Bei Winterabwesenheit Nachbarn bitten, kurz zu lüften und Temperatur zu prüfen.